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Zusammenfassung

Autor: Joachim Datko
« am: 14.05.2022 - 06:45 »

Mein Kommentar zu: https://www.regensburg-digital.de/fuer-neukunden-die-rewag-ist-bayernweit-konkurrenzlos-teuer/13052022
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Eventuell sind unterschiedliche Grundtarife rechtlich nicht zulässig:

Zitat aus dem Artikel: "Im Vergleich zum bisherigen Grundversorgungstarif für Gas („rewario.erdgas.basis 1“) beispielsweise wurden die Preise für die unfreiwilligen Neukunden im neuen Grundversorgungstarif („rewario.erdgas.basis 2“) mehr als verdoppelt."

Siehe: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/stadtwerke-pruefen-berufung-gegen-mannheimer-strom-urteil-100.html
STAND  25.2.2022

"Die Stadtwerke Pforzheim wollen nächste Woche besprechen, ob sie gegen ein Gerichtsurteil des Landgerichts Mannheim Berufung einlegen. Dieses hatte entschieden, dass die Stadtwerke keine zwei verschiedenen Grundtarife für Strom anbieten dürfen. Neukunden der Stadtwerke Pforzheim mussten bis vor kurzem noch deutlich mehr für ihren Strom bezahlen als ältere Kunden."