Ein freundliches Hallo an alle!
Auf der Suche nach Informationen bezüglich Schornsteinfeger-Arbeiten an Feuerstätten stellte ich fest, dass es sehr mühsam ist, sich über die Sach- und Rechtslage richtig zu informieren, da man als Laie oft auf mangelhafte, teils widersprüchliche und daher irreführende Aussagen stößt. Vor einiger Zeit fand ich im Internet eine Stellungnahme zum Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und zur Überprüfung und Durchführung von Schornsteinfeger-Arbeiten an modernen Heizungsanlagen. Die kompetente und sachliche Abhandlung des Themas erzeugt Hoffnung und das Gefühl, nicht allein und hilflos im Paragraphen-Dschungel zu sein. Auch das Forum Kontra-Schornsteinfeger ist eine hilfreiche Informationsquelle. Leider ist es inzwischen geschlossen.
Zum Glück kann ich jetzt hier mein Glück versuchen. Es geht um unsere neue Brennwertfeuerstätte, das ist eine Brennwerttherme von der Firma Junkers/Bosch, Typ Cerapur ZSB 14-5c 23, raumluftunabhängig, Erdgas, 14 KW, Baujahr 2017, an einer Abgasanlage für Überdruck, die zusammen mit der Therme staatlich geprüft und zugelassen wurde. Die Abgasleitung von Junkers/Bosch ist starr und besteht aus Kunststoffrohren, die in einem feuerfesten Schacht mit zwei Zügen, Baujahr 1984, verlaufen. Die Brennwerttherme befindet sich im Heizungsraum im Keller.
In der KÜO, Anlage 1, Abschnitt 3 für gasförmige Brennstoffe, finde ich nur die raumluftabhängige Brennwertfeuerstätte unter 3.3 aufgeführt. Ich verstehe das so, dass unsere raumluftunabhängige Brennwertfeuerstätte nicht überprüfungspflichtig ist, weil sie dort nicht aufgeführt ist. Liege ich damit richtig oder habe ich vielleicht doch etwas übersehen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen